Freiwillige Barrierefreiheitserklärung
Auch wenn unsere Website nicht unter die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, ist es uns ein Anliegen, digitale Inhalte möglichst barrierearm bereitzustellen. Mit dieser freiwilligen Erklärung möchten wir unser Engagement für digitale Teilhabe unterstreichen.
Philip Morris GmbH ist bestrebt, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist, unabhängig von der verwendeten Technologie oder den Fähigkeiten der Nutzer. Wir arbeiten aktiv daran, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von der Webseite poweredbyphilipmorris.de zu verbessern. Dabei orientieren wir uns an den verfügbaren Standards und Richtlinien.
Wir entwickeln die Website weiterhin gemäß den vom World Wide Web Consortium (W3C) geförderten Standards und Richtlinien, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Wir führen regelmäßig Barrierefreiheitsaudits mit verschiedenen Testwerkzeugen durch.
Die Webseite poweredbyphilipmorris.de wird in den meisten aktuellen Webbrowsern korrekt angezeigt. Wir empfehlen, Ihre Browserversion regelmäßig zu aktualisieren, um die bestmögliche Nutzung unserer Website zu gewährleisten.
Ausnahmen:
Obwohl Philip Morris GmbH bestrebt ist, die anerkannten Richtlinien und Standards für Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit einzuhalten, ist dies nicht in allen Bereichen der Website poweredbyphilipmorris.de immer möglich. Wir suchen kontinuierlich nach Lösungen, um alle Bereiche der Website auf das gleiche Niveau der Barrierefreiheit zu bringen. Sollten Sie in der Zwischenzeit Schwierigkeiten beim Zugriff auf poweredbyphilipmorris.de haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.